Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Tomorrow GbR bietet Räumlichkeiten zur Vermietung von Workshops an und führt Trainings, Coachings und Beratungen gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Diese AGB gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Tomorrow GbR und dem Auftraggeber. 

Für die Vermietung von Räumlichkeiten zu Workshopzwecken gelten zusätzlich die AGBs unter Punkt 7 

1.2. Mit der Beauftragung gelten diese als angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht bzw. bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Tomorrow GbR. Auch in diesem Fall haben die AGB der Tomorrow GBR Vorrang vor ggf. entgegenstehenden AGB des Auftraggebers.

  

2. Vertragsschluss

2.1. Verträge werden zwischen Tomorrow GbR und dem Auftraggeber geschlossen. Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarte Leistung persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person benennen, welche die Leistung (Training, Coaching, Beratung) entgegen nehmen kann. Der Auftraggeber bleibt in letzterem Fall jedoch Vertragspartner.

2.2. Der Vertrag zwischen Tomorrow GbR und dem Auftraggeber bedarf der Schriftform. Hierfür reichen auch Emails (Vertrag vom Klienten unterschrieben als Anhang / Scan oder Text mit Auftragserteilung per Email übermittelt) aus.   

2.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch die Tomorrow GbR schriftlich, per Email oder postalisch bestätigt werden. 

  

3. Leistungen 

3.1. Für Umfang, Form, Inhalte und Ziele der Leistungen gelten die im schriftlichen Vertrag vereinbarten Bedingungen einschließlich der ggf. darin vereinbarten Termine. Des weiteren sind Termine vereinbart, wenn die Vertragsparteien übereinstimmend Termine schriftlich bestätigen. Dies kann per Email oder Brief/postalisch erfolgen. 

3.2. Zur Erstellung, Bereitstellung und Verwendung von Teilnehmerunterlagen für Trainings, Beratung oder und Coachings siehe Urheberrecht. 

3.3.Die Tomorrow GbR übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für den Erfolg der Leistung. Ein Erfolg kann sich nur einstellen bei einer selbstverantwortlichen Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie  Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber oder Teilnehmer. 

4.  Honorare und Zahlungsbedingungen 

4.1. Die Angebote sind freibleibend. Änderungen durch die Tomorrow GbR sind vorbehalten. 

4.2. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Honorare bzw. Preise für vereinbarte Leistungen. Alle Honorar- und Preisangaben sind Endpreise. Wenn nicht anders angegeben, sind die Preise Nettopreise (exklusive der Umsatzsteuer). 

4.3. Soweit bei Vertragsabschluss keine andere Regelung getroffen ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort fällig und spätestens binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.   

4.4. Bei Anmietung der Räumlichkeiten (für z.B. Workshops) im Ilmenaugarten 137c können für Unternehmen außerhalb Lüneburgs weitere Kosten anfallen. Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist, übernimmt der Auftraggeber neben dem vereinbarten Honorar die im Rahmen des Auftrags anfallenden Kosten für Reise, und Übernachtung. Raum- und Gerätemieten sowie benötigte Moderationsmaterialien sind in den Anmietungskosten inkludiert.

4.5. Wird zusätzlich zu den Räumlichkeiten im Ilmenaugarten 137c die Tomorrow GbR auch als Moderator, Trainer, Coach oder Berater gebucht, so erfolgt eine Beauftragung und Abrechnung dieser Leistungen über einen separat zu schließenden Vertrag, welcher Leistungen und Preise ausweist.

4.6. Zahlt der Auftraggeber nicht in der ihm in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, so befindet er sich in Zahlungsverzug. Eine darüber hinaus ausgesprochene Mahnung hat keine Auswirkungen auf den Beginn des Verzugs.  

4.7. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Tomorrow GbR berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen ihre Leistungen zurückzuhalten bzw. einzustellen. Kommt es aufgrund des Zahlungsverzugs des Auftraggebers zu keiner weiteren beauftragten und terminlich geplanten Leistungserbringung der Tomorrow GbR, hat der Auftraggeber für jede vertraglich vereinbarte, aufgrund Zahlungsverzugs jedoch entfallende Leistung (Training, Coaching, Beratung) ein Entgelt von 30% des vertraglich vereinbarten Honorars zu entrichten, um damit investierte Vorbereitungszeit auszugleichen. 

  

5. Terminvereinbarungen und Anmeldung 

5.1. Zeit und Ort eines Trainings, Coachings, einer Beratung oder der Anmietung der Räumlichkeiten im Ilmenaugarten 137c  werden zwischen Auftraggeber und der Tomorrow GbR einvernehmlich vereinbart. Dies kann persönlich, telefonisch, per Email, oder über im Vertrag festgelegte Termine erfolgen. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftraggeber wird diese Termine pünktlich wahrnehmen. 

5.2. Anmeldungen zu offenen Trainings der Tomorrow GbR werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

  

6. Terminabsagen und Stornoregelungen  

6.1.  Absagen oder Terminverschiebungen einer vereinbarten Leistung durch den Auftraggeber sind bis zu 14 Werktage vor dem jeweiligen Termin schriftlich (Email) oder telefonisch möglich und bis dahin kostenfrei. Bei späterer Absage wird das Honorar für die vereinbarte Zeit zu 50% in Rechnung gestellt. Bei gleich tägiger Absage oder Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. 

6.2. Für den Fall, dass die Tomorrow GbR bereits vereinbarte Leistungen (Vermietung von Räumlichkeiten, Training, Beratung, Coaching) aus dringlichen Gründen absagen oder verschieben muss, wird der Auftraggeber schnellstmöglich schriftlich (per Email) oder telefonisch verständigt, und es wird ein Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche bestehen nicht. 

6.3. Beide Seiten (Auftraggeber und die Tomorrow GbR) haben die Möglichkeit die Zusammenarbeit zu beenden, wenn hierfür Gründe vorliegen. Dies muss schriftlich erfolgen. Es gelten die AGBs bzw. Widerrufsbelehrungen der Tomorrow GbR. 

6.4. Für die  Stornierung eines gebuchten offenen Trainings gelten folgende Stornoregelungen: 

  • Eine Stornierung bis 4 Wochen vor Seminartermin ist kostenfrei möglich.

  • Bei Stornierung bis 7 Tage vor Seminartermin (1. Tag) werden 50% der Teilnehmergebühr in Rechnung gestellt. 

  • Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe fällig. 

  • Der Teilnehmer kann alternativ für einen Ersatzteilnehmer sorgen. 

6.5. Für den Fall, dass die erforderliche Teilnehmerzahl für ein offenes Training nicht zustande kommt und aus diesen Gründen abgesagt werden muss, wird die Tomorrow GbR die Teilnehmer frühest möglich informieren und die Teilnehmer erhalten eine evtl. bereits gezahlte Teilnehmergebühr in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht. 

7. AGB für das Mieten von Räumlichkeiten im Ilmenaugarten 137c, 21337 Lüneburg

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (Mieter) und der Tomorrow GbR. Mit Buchung werden die AGBs anerkannt.

§1 Abschluss des Vertrages 

  1. Geltungsbereich: Für Verträge über die mietweise Überlassung von Seminarräumen und Nebenräumen (Obergeschoss, Untergeschoss, Terrasse).

  2. Die Buchungsanfrage des Kunden findet in der Regel online über die Homepage (tomorrow-coaching.de), Email oder via Telefon statt.

  3. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Buchungsanfrage des Auftragnehmers/ Mieters schriftlich mit Email oder postalisch von der Tomorrow GbR/ Vermieter als Zusage bestätigt ist und beide Seiten ein entsprechendes Vertragsdokument unterschrieben haben. Die Vereinbarung ist dann für beide Seiten verbindlich. Erfolgt die Unterschrift des Auftragnehmers/ Mieters nicht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Anmerkung: Die erste automatisierte email des Buchungstools, dass die Anfrage des Kunden einging, ist keine Bestätigung der Buchung.

  4. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden zurückgewiesen.

  5. Mit dem Einreichen der Buchungsanfrage erkennt der Mieter diese AGB als für das Rechtsverhältnis mit dem Vermieter allein maßgeblich an.

  6. Der Vermieter ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§2 Leistungen und Bezahlung 

  1. Vertragszweck:

    1. Der Vermieter stellt dem Mieter Räume und Utensilien für deren Nutzung zeitlich beschränkt zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zum vereinbarten Nutzungszweck und unter Beachtung der Hausordnung der Avenir Rösterei (Ilmenaugarten 137c).

    2. Der Auftragnehmer/ Mieter hat seine Mitarbeiter und Kunden auf die Hausordnung hinzuweisen.

    3. Der Auftragnehmer / Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Bezeichnung und die Bewerbung der geplanten Raumnutzung, für die Berücksichtigung etwaiger Urheberrechte, Bild- und Namensrechte oder Markenrechte Dritter sowie für die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA und die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren.

  2. Bezahlung:

    1. Der Mieter erhält nach Veranstaltungsende eine Rechnung zur Begleichung der Raummiete.

    2. In Ausnahmefällen nach Absprache kann die Raummiete vor Ort beglichen werden. Dies kann in bar oder per paypal App des Vermieters geschehen. EC- oder Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.

    3. Mieter, die regelmäßig die Räumlichkeiten nutzen, können ihre Raummieten auf eine Monatsrechnung auflaufen lassen, die dann jeweils zum Monatsende von der Tomorrow GbR ausgestellt wird.

    4. Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Heizung, Wasser und Strom) ein.

    5. Die aktuellen Mietpreise der Räumlichkeiten sowie aktuelle Preise der Verpflegungspauschalen können über die Homepage eingesehen werden.

3. Besondere Leistungen

  1. Getränke und Essen sind nicht in den Raummieten enthalten. Diese können über die Frühstücks- bzw. Tagespauschale hinzugebucht werden. 

  2. Alle verfügbaren Materialien des Seminarbereiches sind in der Raummiete mit enthalten (Flipchartständer und Papier, Beamer, Musikanlage, Moderationsmaterial, freies WLan, Kissen, etc.). Die Details können Sie bei der Beschreibung der Räume auf der Homepage finden.

§3 Übergabe der Räume 

  1. Der Mieter erhält einen Schlüssel für die Räume. Dieser ist sorgfältig aufzubewahren und am Ende der Veranstaltung zurückzugeben. Verlust oder Diebstahl ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Ersatz des Schlüssels ist zu bezahlen.

  2. Die Durchführung von Hausmeister- und Instandhaltungs-Diensten sowie der Endreinigung wird vom Vermieter übernommen.

  3. Der Mieter ist verpflichtet, die Räume in einwandfreiem Zustand besenrein zu hinterlassen und pünktlich laut seinem Mietzeitraum zu verlassen.

  4. Bei starken Verunreinigungen kann dem Mieter auch nachträglich anteilig 80 Euro Endreinigung in Rechnung gestellt werden.

§4 Stornierung / Rücktritt des Mieters

  1. Bei einem Rücktritt des Auftragnehmers/ Mieters vor Vertragsbeginn (nur schriftlich via email oder postalisch), werden folgende Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt:

    • ab 1 Woche vor Vertragsbeginn 50% des Gesamtpreises

    • Bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Preises

  2. Dem Mieter entstehen bei der Stornierung keine Kosten, wenn der vereinbarte Termin durch einen anderen Auftragnehmer/ Mieter übernommen werden kann. Der Vermieter ist nicht für die Stellung eines anderen Mieters zuständig. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen vom Mieter benannten Ersatzmieter zu akzeptieren.

  3. Der Auftragnehmer/ Mieter ist zur Stornierung berechtigt, wenn der Vermieter seine Verpflichtungen schuldhaft verletzt oder den Mieter vertragswidrig in seinen Rechten beschränkt.

§5 Stornierung / Rücktritt des Vermieters 

  1. Die Tomorrow GbR/ Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

    • höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende oder beeinflussbare Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

    • Räume unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks oder Ethik, gebucht werden.

  2. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Mieter unverzinst erstattet.

  3. Der Vermieter ist berechtigt, die vereinbarte Reservierung zu stornieren, wenn der Mieter seine Verpflichtungen schuldhaft verletzt oder mit seinen Zahlungen aus vorherigen Buchungen im Verzug ist.

§6 Haftung 

  1. Internet Nutzung und Datenschutz

    • Es ist verboten pornographische, Gewalt verherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Weiterhin ist es verboten kostenpflichtige Downloads zu tätigen. Entstehende finanzielle und rechtliche Folgen werden dem Benutzer zugeordnet und sind von ihm zu begleichen.

    • Bei der Weiterverarbeitung von Texten, Bildern, Musik aus dem Internet sind die Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

    • Der Vermieter ist berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren.

  2. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

  3. Der Auftragnehmer/ Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn verursacht werden, ohne dass der Vermieter ihm ein Verschulden nachweisen muss. Dies gilt auch für Drittpersonen. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für Ihre Kinder.

  4. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung an von Dritten mitgebrachten Materialien und Gegenständen ab. Dies gilt ebenfalls für Beschädigungen oder Abhandenkommen von abgestellten oder rangierenden Fahrzeugen.

  5. Der Mieter ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.

  6. Die Tomorrow GbR haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit der Betriebshaftpflichtversicherung.

§7 Besonderheiten

  1. In den Räumlichkeiten ist offenes Feuer und Rauchen verboten. Auf den Terrassen kann geraucht werden.

  2. Mitgebrachte Haustiere sind in den Räumlichkeiten nicht erlaubt, sofern nicht anders vereinbart.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Tomorrow GbR /Vermieters.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Es gilt deutsches Recht.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mieteraufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8 . Urheberrecht 

  1. Sämtliche Publikationen, Trainings-, Coaching- und Beratungskonzepte, Angebote, persönlich erstellte Unterlagen wie z.B. Präsentationen, E-Books, oder sonstige Kursunterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. 

  2. Alle dem Auftraggeber /Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Dem Auftraggeber/Klienten/Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Unterlagen oder Teile daraus Dritten, ohne Zustimmung der Tomorrow GbR, zugänglich zu machen oder zu vervielfältigen. Eine Veröffentlichung - auch auszugsweise - ist untersagt. 

  

9. Haftung 

  1. Tomorrow GbR verpflichtet sich alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig auszuführen. 

  2. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung im Coaching und/oder de Beratung und/oder bei Workshops/Trainings wird ausgeschlossen und besteht nicht. Eine entsprechende Haftung wird ausgeschlossen. 

  3. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, haftet die Tomorrow GbR nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie für entgangenen Gewinn. Ferner ist die Haftungshöhe von der Tomorrow GbR auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden maximal in Höhe der im Vertrag vereinbarten Honorarsumme beschränkt. 

  4. Der Auftraggeber bestätigt mit der Anmeldung zu Coachings, Beratungen, Trainings oder Veranstaltungen selbstverantwortlich zu handeln und die Tomorrow GbR von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Sofern der Auftraggeber eine juristische Person/ ein Unternehmen ist und eine geeignete Person entsendet, stellt der Auftraggeber die Tomorrow GbR von sämtlichen Ansprüchen, die sich aus dem Auftrag ergeben können, frei. 

  5. Ferner erkennt der Auftraggeber an und bestätigt mit der Vereinbarung der Anmeldung, dass er selbst oder die von ihm entsandte geeignete Person für seine/ihre körperliche, seelische und psychische Gesundheit in vollem Maße innerhalb und außerhalb der Coachings und /oder Beratungen und/oder Workshops und Trainings selbst verantwortlich ist und für eventuell verursachte Schäden selbst aufkommt. 

  6. Tomorrow GbR haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit der Betriebshaftpflichtversicherung; Es haftet jedoch nicht für Verlust oder Diebstahl der von den Teilnehmern mitgebrachten Gegenständen.  

  

10. Vertraulichkeit und Datenschutz    

  1. Die Tomorrow GbR verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen beruflichen, betrieblichen oder persönlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, auch nach Beendigung des Vertrages, Stillschweigen zu bewahren. 

  2. Die Tomorrow GbR ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat die Tomorrow GbR deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.  

  3. Die Tomorrow GbR verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber /Teilnehmer bekannt geworden sind, sofern diese nicht dem dringenden berechtigten Interessen der Tomorrow GbR (z.B. zur Durchsetzung von Honorarforderungen). 

   

11. Schlussbestimmungen 

  1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden. 

  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.  

  3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

  4. Als Gerichtsstand wird Lüneburg vereinbart. 

  

Stand Juni 2021